Vertragsbedingungen
1.Vertragsbedingungen:
Vertragspartner ist Familie Rieger der Rieger Hotels, Inhaber nachstehend "Rieger Hotel" genannt, und der Besteller,
nachstehend "Veranstalter" genannt. Der Veranstalter ist auch dann Vertragspartner, wenn er für andere natürliche
oder juristische Personen bestellt.
2.Optionen
Ehe sich der Veranstalter bindet, kann er eine auf 14 Tage befristete Option auf eine Zimmerreservierung erwerben,
vorausgesetzt, die Option wird schriftlich verlangt und die Anfrage erfolgt mehr als drei Monate vor Beginn des
Aufenthaltes. Andernfalls kann das Rieger Hotel die Optionsfrist verkürzen. Das Rieger Hotel ist für die Dauer der
Option an sein Angebot gebunden. Die Option erlischt, wenn der Veranstalter nicht vor Ablauf der Frist schriftlich
erklärt hat , dass er das Angebot annimmt. In der Optionsvereinbarung sind zumindest Aufenthaltszeitraum, Art und
Zahl der angebotenen Zimmer, Inhalt und Umfang der Leistungen sowie Preise und Konditionen festzuhalten. Die
Option muss schriftlich fixiert werden und dem Veranstalter schriftlich (per Post oder Telefax) zugesandt werden.
3.Vertragsabschluss
Der verbindliche Vertragsabschluss (verbindliche Gruppenzimmerreservierung) kommt zustande, wenn der
Veranstalter die zugesandte Gruppenreservierungsbestätigung bestätigt und firmenmässig unterfertigt wieder
zurücksendet. Eine nicht firmenmässige Unterfertigung geht zu Lasten des Veranstalters.
4.Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedinungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Reservierungsvertrages zwischen dem Veranstalter
und dem Rieger Hotel und gilt als vereinbart.
5.Vertragsinhalt
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der schriftlichen Reservierungsbestätigung des Rieger Hotels. In der Bestätigung
sind Ankunfts- und Abreisetag, Art und Zahl der reservierten Zimmer oder Betten, Inhalt und Umfang aller Leistungen
sowie Preise, Zuschläge und Nachlässe enthalten. Sofern in dieser Reservierungsbestätigung nichts anderes
vereinbart wird, ergeben sich die Kontingentfrist, die Rücktrittsbedingungen und die Zahlungsweise aus diesen
Geschäftsbedingungen. Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und Ortstaxe.
6.Kontingent
Der Veranstalter unterrichtet das Rieger Hotel spätestens 45 Tage vor der Anreise schriftlich (per Telefax oder Mail)
über das Buchungsergebnis hinter dem vereinbarten Kontingent zurück, teilt der Veranstalter
schriftlich dem Rieger Hotel mit, wieviele Zimmer oder Betten weiter reserviert bleiben sollen. Ist das nicht der Fall,
schuldet der Veranstalter die Bezahlung der bereitgestellten, aber unbeanspruchten Leistungen gemäss Punkt 8 dieser
Geschäftsbedingungen. Die Zimmerliste oder die zu letzt genannte Personenanzahl dient zur Rechnungslegung (siehe Punkt 8). Sofern der Veranstalter das
Kontingent ausgeschöpft hat, müssen alle we iteren Anmeldungen fallweise mit dem Rieger Hotel abgestimmt werden.
Kommt der Veranstalter seiner Pflicht, das Kontingent abzustimmen, nicht nach , unterstellt das Rieger Hotel, dass alle
gem. der ursprünglichen Bestätigung reservierten Zimmer belegt werden
7.Zahlungsweise Grosskunden
Sofern in der Reservierungsbestätigung nicht anders vereinbart wurde, fakturiert das Rieger Hotel die bestellten
Leistungen bei Anreise der jeweiligen Gäste. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Anreise der Gruppe bar oder mit
Überweisung zu bezahlen. Weiters ist es möglich vor der Anreise 80% auf das Konto des Rieger Hotels in Österreich
(spesenfrei) bei der Hypo Salzburg Iban : AT94 5500 0102 0007 3106 in Euro zu überweisen. Der
Rest von 20% wird nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.
8.Rücktritt
Der Veranstalter kann längstens bis 45 Tage vor Ankunftstag kostenlos vom Vertrag zurücktreten, soweit er das
schriftlich (per Telefax oder Mail mit Sendebestätigung) dem Rieger Hotel erklärt. Bei einer kompletten Stornierung
innerhalb 45 Tage vor Anreise steht dem Rieger Hotel eine Stornogebührwie folgt zu:
45 - 18 Tage vor Anreise: 40% Stornogebühr
17 - 6 Tage vor Anreise: 75% Stornogebühr
5 Tage vor Anreise: 100% Stornogebühr
(bei kurzfristiger Buchung individuelle Vereinbarung; Bedarf der schriftlichen Form)
10.Leistungsvorbehalt
Das Rieger Hotel behält sich vor, zugesagte Leistungen durch gleich- oder höherwertige zu ersetzen, sofern der
Gesamtzuschnitt des Arrangements dadurch nicht oder nur unwesentlich verändert wird.
11.Reklamationen
Im Falle einer Reklamation muss diese in schriftlicher Form vor Abreise im Hotel einer zuständigen Person in der
Reception übergeben werden. Spätere Reklamationen können wegen Nichtnachvollziehbarkeit des Grundes nicht
anerkannt werden.
12.Gebietsschutz
Unter der Voraussetzung, dass sich beide Parteien einen Gebietsschutz zusichern, kann Entsprechendes durch
schriftliche Nebenabreden vereinbart werden.
13.Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Unstimmigkeiten gütlich zu bereinigen.
Scheitern die Versuche, sich aussergerichtlich zu einigen gilt das Bezirksgericht Purkersdorf als Gerichtsstand und das
Österreichische Zivilrecht als vereinbart.
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